Sie planen eine Immobilie zu verkaufen!?
Wir unterstützen Sie professionell. Nutzen Sie unsere 30-jährige regionale Erfahrung hier in der Niederlausitz!
Wir sind vor Ort. Kurze Wege zu unseren Kunden und zu unseren Verkaufsobjekten sind uns wichtig! Gerade auf dem aktuell sehr bewegten Immobilienmarkt ist Ortskenntnis und regionales Marktverständnis für ein optimales Verkaufsergebnis entscheidend. Wir bewerten, wir finden schnell den passenden Preis für Ihre Immobilie.
Wir sind gut vernetzt und nutzen viele überregionale Vermarktungsportale, wir haben zahlreiche Bestandskunden, die eine Immobilie suchen.
Neue Verkaufsobjekte nehmen wir ab sofort mit einer Spezialkamera auf und können Interessenten interaktiv eine virtuelle Objektbesichtigung in 3D ermöglichen! Weitere Informationen auf Anfrage.
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Cottbus: 0355-32 305 ● Forst: 03562-983 433 ● Lübbenau: 03542-879 650
WIR VERKAUFEN IHRE IMMOBILIE, NICHT IHRE DATEN!
Ihre Ansprechpartner
Sie möchten ein Haus, ein Grundstück in der Niederlausitz, in Südbrandenburg, im Spreewald verkaufen oder kaufen?
Eine Auswahl
Wirklich?!
Eine Immobilie verkaufen ist doch nicht schwer: Annonce schalten oder ins Internet stellen und dann von den begeisterten Interessenten einen auswählen und zum Notar gehen.
Doch die Praxis sieht meist ganz anders aus!
Nicht jede Immobilie, nicht jede Lage ist gefragt, braucht deshalb eine spezielle Werbung. Interessenten, die nach der Besichtigung zugesagt haben, melden sich nicht mehr, einige suchen emsig nach Mängeln, um den Preis zu drücken, andere brauchen Wochen, um die nötige Finanzierung zu bekommen, versprechen erst viel, lassen „Reservieren“ und vertrösten Sie Monate lang, um dann abzusagen oder den Preis weiter zu drücken, bzw. sie stellen nach langer Zeit fest, dass sie sich ihr Traumhaus nicht leisten können.
Es geht um Ihr selbst gebautes Haus, Ihr Elternhaus, um das Haus Ihrer Kindheit!?
Gerade wenn starke Emotionen im Spiel sind, werden schnell teure Fehler gemacht auch im Umgang z.B. mit Mitbesitzern, Miterben etc.. Scharfe Kritik am Zustand, am Aussehen des Hauses von den Kaufinteressenten, dass kann sehr weh tun.
Diese Erfahrungen wollen wir Ihnen gern ersparen!
Gerade hier ist professionelle Distanz Geld wert. Aufgrund von über 28 Jahren Erfahrung beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien in unserer Region, kennen wir die örtlichen Besonderheiten und wissen, wie der optimale Vermarktungsablauf gestaltet werden muss. Ein großer Vorteil unserer Arbeit für Sie als Verkäufer, ist die Vorabauswahl der Interessenten durch uns.
Wir besichtigen Ihre Immobilie nur mit Interessenten für die sie auch wirklich in Frage kommt (auch finanziell).
Von der Wertermittlung bis zur Beurkundung sind viele aufeinander abgestimmte Schritte notwendig. Gern erläutern wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch.
Wir freuen uns auf Sie, bis bald!
Ihr Maklerbüro Andreas Schörner & Co.
Unsere Leistungen
Unser Service
a. ausführliche Beratung von Verkäufern und Käufern
b. marktgerechte Preisermittlung
c. langjährige fachliche Erfahrung bei der Beurteilung von Immobilien
d. Beratung und Unterstützung bei der Verkaufsvorbereitung der Immobilien
e. Prüfung der Objektunterlagen auf Vollständigkeit, Aktualität und mögliche Verkaufshemmnisse (z.B. Wegerechte, Grenzüberbauungen, Rechte Dritter)
f. Beschaffung, Erstellung von fehlenden aber notwendigen Verkaufsunterlagen wie z.B. Grundrisse und Energieausweis; Erledigung notwendiger behördlicher Angelegenheiten,
g. professionelle und objektspezifische Vermarktung inkl. Exposé-Erstellung
h. Vorbereitung, Koordination und Durchführung der Besichtigungen; diese werden immer von uns durchgeführt, es gibt keine unangekündigten „Überfälle“
i. Einbindung des Verkäufers bei Vergabeentscheidung
j. Zusammenstellen aller notwendigen Unterlagen für den Notar, Terminkoordination, Vertragserläuterung
k. Betreuen und Begleiten bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages und darüber hinaus bis zur Objektübergabe
l. Vermittlung von Finanzierungspartnern
Fallstricke im Grundbuch und andere Hindernisse beim Immobilienverkauf!
An dieser Stelle informieren wir Sie fortlaufend über Wissenswertes für Immobilienverkäufer. Das rechtzeitige Erkennen spart viel Geld und Nerven. Wir helfen Ihnen!
WARUM ERZIELEN SIE ALS VERKÄUFER BEIM VERKAUF IHRES HAUSES ÜBER EINEN MAKLER MEIST EINEN HÖHEREN KAUFPREIS?
In einer Untersuchung von Immobilien Scout 24 wurde herausgearbeitet, dass beim Verkauf über einen Makler durchschnittlich 13% höhere Kaufpreise erzielt werden. Bei einem Veraufspreis von 200.000 € sind das stolze 26.000 €. Da die Maklerprovision in den meisten Fällen vom Käufer gezahlt wird, ist es ihr Geld, was ihnen verloren geht. Schade darum. Oder nicht?
Warum sollten sie die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen, was hat der Makler, was sie nicht haben, was kann er, was sie nicht können?
Er hat Erfahrung im Umgang mit Kunden, hat schon unzählige Häuser verkauft. Sie verkaufen meistens zum ersten mal. Daher hat er einen Kundenfundus, also Kunden die schon mal bei ihm angefragt haben. Vielleicht passt einer dieser Kunden auch zu ihrem Haus. Vor allem, er kennt den aktuellen Markt, die aktuellen Preise, weiß was nachgefragt wird.
Der Makler fragt nach den finanziellen Möglichkeiten der Kunden. Tun sie das auch? Auch, wenn es vielleicht die Kinder des Nachbarn sind!?
Der Makler schützt ihre Privatsphäre. Er besichtigt ihr Haus nur mit Leuten, die zu ihrem Haus passen und es sich auch leisten können.
Der Makler klärt für sie alle Grundbuchangelegenheiten, bereitet den notariellen Vertrag für sie vor und spricht diesen mit ihnen und dem Käufer durch.
Der Makler hat als Außenstehender, als Profi, einen objektiveren Blick, er hat z.B. mehr Erfahrung mit aktuellen Sanierungskosten, er kann sich besser in die Kunden hineinversetzen und Ihr Haus zielgerichteter anbieten.
Das sollten neben dem zu erwartenden Mehrerlös durchaus ein paar Gründe sein, um die Dienste eines Maklers in Anspruch zu nehmen. Sie können gern mit uns sprechen, es gibt noch mehr gute Gründe, um mit uns zusammenzuarbeiten.
BÖSE ÜBERRASCHUNGEN IM GRUNDBUCH
DAS VERGESSENE ERBE
Edith K., 84 Jahre alt, verwitwet, stürzt auf ihrem Hof in der Lausitz und bricht sich ein Bein. Sie muss ins Krankenhaus und schnell wird klar, dass sie danach nicht mehr alleine auf ihrem Grundstück leben kann. Ihre 5 Kinder wohnen verstreut in Hessen und Niedersachsen, sie holen sie in Ihre Heimat zurück. Schnell sind sich alle einig, dass kein Kind und kein Enkel das Anwesen übernehmen möchte.
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Vorausschauend unterzeichnet Edith K. vor einem Notar eine Verkaufsvollmacht für die Immobilie. Mit dieser Vollmacht sollte es keine Probleme geben, dass die Kinder das Haus schnell verkaufen können. Die Kinder suchen gründlich im Internet nach einem geeigneten Makler. Interneterfahren wählen sie erst unterhalb der gekauften, oberen Anzeigenplätze in der Suchmaschine einen regionalen Makler aus, sprechen mit Ihm, lassen sich seine Vorgehensweise erklären. Der Makler wird beauftragt, er besichtigt kurzfristig das Objekt, sichtet alle vorhandenen Unterlagen und erfragt die verkaufsrelevanten Informationen zur Immobilie. Einen aktuellen Grundbuchauszug haben Frau Edith K. und ihre Kinder nicht. Was soll da schon kritisches drinstehen, die Hypothek ist längst bezahlt und die Löschungsbewilligung der Bank kann vorgelegt werden.
Der Makler erstellt das Exposé, den Energieausweis und veröffentlicht zügig Anzeigen im Internet. Schnell melden sich Interessenten. Wohl wissend um die Bedeutung eines Grundbuchauszuges, fordert der Makler mit einer Auskunftsvollmacht einen aktuellen Auszug an. Im Grundbuch stößt der Makler dann auf eine unerwartete Eintragung. Der vor über 5 Jahren verstorbene Ehemann von Frau K. ist dort immer noch als Miteigentümer eingetragen. Das bedeutet, das Erbe wurde damals nicht vollzogen, das Grundbuch nicht korrigiert. Niemand hat nach dem Tod des Mannes, des Vaters daran gedacht. Da es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge, d.h. in diesem Fall gehört Frau Edith K. 50% des Anwesens und die andere Hälfte zu gleichen Teilen den 5 Kindern. Damit das Grundbuch aktualisiert werden kann, muss ein
Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden und alle 6 Miteigentümer müssen dem Verkauf und der Aufteilung des Verkaufserlöses zustimmen. Wenn nur ein Kind, ein Miterbe nicht einverstanden ist, dann ist der Verkauf blockiert.
Die ersten Interessenten haben inzwischen ihr Kaufinteresse bekundet, sie wollen schnell einziehen. Jetzt beginnt ein hektisches Telefonieren, denn so einig, wie es zuerst aussah, ist sich die Familie doch nicht. Wie so oft, fördert ein Erbfall alte Familienwunden zu Tage.
Als neutraler Vermittler schaltet sich der Makler ein und spricht mit allen Beteiligten. In mehreren Gesprächsrunden per Telefon und Email erklärt er den Beteiligten die Situation und begründet, dass keiner etwas durch Streit und Sturheit gewinnt und das eine Verschleppung des Verkaufes für die Erben viele Risiken birgt. Ein langer Leerstand mindert den Kaufpreis und für den Unterhalt der Immobilie, gerade im beginnenden Winter, entstehen Kosten. Nach mehreren Treffen der Geschwister, wird Dank der Vermittlung des Maklers ein Kompromiss gefunden, dem nach langen 7 Wochen endlich alle Erben zustimmen. Alle Absprachen werden bereits im Entwurf des notariellen Kaufvertrages fixiert. Das ist wichtig, da die Kinder nicht nach Brandenburg zur Beurkundung fahren wollen. In der Nähe der Käufer wird der Vertrag durch einen Notar beurkundet und die Kinder genehmigen den Vertrag vor Notaren an ihren Heimatorten nach, dabei sind keine Änderungen mehr möglich.
Ein Fall der zeigt, wie wichtig bereits zur Verkaufsvorbereitung ein aktueller Grundbuchauszug ist, denn nicht alle Käufer sind so geduldig.
Veröffentlicht: 12.04.2019